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Wir haben das Interesse geweckt?

FAQ

Für Informationen rund um das Thema Micro-Apartments sind wir telefonisch und per Mail erreichbar:

Fragen & Antworten

ALL-IN-ONE Miete bedeutet, dass alle wohnungsbezogenen Kosten (z.B. Miete, Strom, Internetkosten, Heizung, Wasserkosten sonstige Nebenkosten) bereits in der Miete enthalten sind. Ausgenommen sind lediglich die PKW-Stellplätze, welche separat angemietet werden können sowie die Nutzung der gemeinschaftlichen Waschmaschienen.

Die Kaution beträgt 3 Monatskaltmieten. Die Monatskaltmiete ist abhängig von der Apartmentgröße und beträgt ca. 120 € weniger als die jeweilige ALL-IN-ONE Miete eines Apartments. Es ist möglich, die Kaution in 3 gleichen Raten über 3 Monate verteilt zu hinterlegen.

Die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Dies entspricht der gesetzlichen Kündigungsfrist, wie sie in Deutschland geregelt ist.

Alle Apartments sind vollmöbliert. Die Möblierung umfasst: Bett inkl. Matratze und Couchkissen (damit auch als Couch nutzbar), Tisch/Schrank-Kombination mit Stühlen, Küche inkl. Kühlschrank mit Eisfach, Induktionskochfeld und Mikrowelle mit Backofen/Grillfunktion, Büro-Rollcontainer mit Sitzfunktion, Kleiderschrank mit Spiegel, Regale.

Es können auch eigene kleinere Möbelstücke mitgebracht werden. Wir können allerdings keine von uns gestellten Möbel aus dem Zimmer entfernen. Sie sollten daher im Vorfeld genau prüfen ob die von Ihnen mitgebrachten Möbel im Zimmer auch Platz haben.

Sie erhalten nach erfolgter Besichtigung und bei Anmietungsinteresse eine Mieterselbstauskunft und eine Datenschutzerklärung per E-Mail zugesandt. Beide  Dokumente müssen Sie unterschrieben an uns  zurücksenden. Diese Dokumente sind die Voraussetzung für die erstellung des Mietvertrages. Darüber hinaus sind uns noch die Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate vorzugelegen. Sollten diese nicht vorhanden sein (bspw. bei Antritt einer neuen Arbeitsstelle oder bei Studenten) kann die Vorlage eines gültigen Arbeitsvertrages oder eine Bürgschaftserklärung die Vorlage der Gehaltsabrechnungen ersetzen. Dies klären wir  mit jedem Mieter persönlich in einem Gespräch ab.

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